Wichtige Einblicke:
- Die Fed schlägt obligatorische Identitätsprüfungen für Nutzer von Stablecoins vor, was die Berichterstattung über Stablecoins um weitere regulatorische Aspekte ergänzt.
- Die neuen Vorschriften zielen auf direkte Geschäfte zwischen Emittenten und Kunden ab, während Weiterveräußerungen im Sekundärmarkt davon ausgenommen sind.
- Den Vorschlag zufolge könnten den Emittenten von Stablecoins jährliche Compliance-Kosten in Höhe von 2,3 Millionen US-Dollar entstehen.
Die US-Notenbank (Federal Reserve) hat neue Anforderungen zur Kundenidentifizierung für Zahlungen von Stablecoin-Emittenten vorgeschlagen, was eine weitere regulatorische Wende in den Stablecoin-Nachrichten bedeutet. Der Vorschlag würde die Emittenten dazu verpflichten, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen, bevor sie Konten eröffnen oder direkte Token-Rücknahmen abwickeln.
Dieser Schritt ist Teil der Bemühungen zur Umsetzung der Bestimmungen des „Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins Act“, allgemein bekannt als „Genius Act“. Mit diesem Gesetz wurde ein bundesweiter Rahmen für die Aufsicht über Stablecoins in den Vereinigten Staaten geschaffen.
Der Vorschlag würde zugelassene Emittenten von Zahlungs-Stablecoins (PPSIs) dazu verpflichten, schriftliche Programme zur Kundenidentifizierung zu führen, die denen ähneln, die von Banken und anderen regulierten Finanzinstituten angewendet werden.

Im Rahmen dieser Regelung müssten Emittenten vor der Aufnahme einer Kontobeziehung den offiziellen Namen, das Geburtsdatum bzw. das Gründungsdatum, die Anschrift sowie die von einer Behörde ausgestellte Identifikationsnummer eines Kunden erfassen.
Die US-Notenbank erweitert die Compliance-Anforderungen für Stablecoins
Der Vorschlag der US-Notenbank spiegelt die Anforderungen an Kundenidentifizierungsprogramme wider, die Banken, Broker-Dealer, Investmentfonds und Terminhandelsmakler seit mehr als zwei Jahrzehnten befolgen. Die Aufsichtsbehörden erklärten, die Vorschriften würden für direkte Geschäftsbeziehungen zwischen Stablecoin-Emittenten und Kunden gelten.
Der in den „Stablecoin News“ vorgestellte Vorschlag sieht einen spezifischen Ansatz für die Rücknahme von Stablecoins vor. Ein Kunde, der Stablecoins auf einer Sekundärmarktplattform erwirbt und diese später direkt beim Emittenten zurückgibt, müsste zum Zeitpunkt der Rücknahme Identifikationspflichten erfüllen.
Der Vorschlag schließt jedoch Sekundärmarkttransaktionen aus, an denen der Emittent nicht direkt beteiligt ist. Über Börsen oder Smart Contracts abgewickelte Übertragungen würden nach dem vorgeschlagenen Rahmenwerk standardmäßig keine Kontobeziehung begründen.
Die Aufsichtsbehörden wiesen darauf hin, dass die Verpflichtung der Emittenten, jeden Stablecoin-Inhaber weltweit zu identifizieren, regulatorische Herausforderungen mit sich bringen würde. Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Stablecoins konzentriert sich der Vorschlag ausschließlich auf direkte Interaktionen zwischen Kunden und Emittenten.
Es wird davon ausgegangen, dass die Regelung etwa 50 zugelassene Emittenten von Zahlungs-Stablecoins betreffen wird. In den Regulierungsunterlagen werden die jährlichen Compliance-Kosten für die gesamte Branche auf rund 2,3 Millionen US-Dollar geschätzt.
Nachrichten zu Stablecoins folgen auf frühere Vorschläge zu Geldwäschebekämpfung und Sanktionen
Der Vorschlag zur Kundenidentifizierung knüpft an frühere regulatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Genius Act an. Im April 2026 veröffentlichten das Financial Crimes Enforcement Network und das Office of Foreign Assets Control einen gemeinsamen Vorschlag, der die Verpflichtungen von PPSIs hinsichtlich der Bekämpfung der Geldwäsche und der Einhaltung von Sanktionen regelt.
Dieser Vorschlag würde Emittenten dazu verpflichten, schriftliche Programme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterhalten. Zudem würde damit ein spezieller Rahmen für die Einhaltung von Sanktionen geschaffen.
Die Behörden schlugen vor, Stablecoin-Emittenten als eigene Kategorie von Finanzinstituten zu behandeln, die unter das Bankgeheimnisgesetz fallen. Den Erkenntnissen der FinCEN zufolge hat sich etwa die Hälfte der bekannten Stablecoin-Emittenten nicht als Gelddienstleister registrieren lassen.
Gleichzeitig veröffentlichten die Federal Deposit Insurance Corporation und das Office of the Comptroller of the Currency separate Vorschläge. Diese befassen sich mit Zulassungsvoraussetzungen, Mindestreservevorschriften, Kapitalvorschriften und Rücknahmeverfahren.
Der Zeitplan bleibt angesichts der Frist für den „Genius Act“ weiterhin eng
Das „Genius Act“-Gesetz trat in Kraft, nachdem Präsident Donald Trump das Gesetz im Juli 2025 unterzeichnet hatte. Das Gesetz verpflichtet die Emittenten von Stablecoins dazu, ihre Kontrollen zur Bekämpfung der Geldwäsche, ihre Programme zur Einhaltung von Sanktionen sowie ihre Verfahren zur Kundenidentifizierung zu verstärken.
Das Gesetz soll am 18. Januar 2027 in Kraft treten, bzw. 120 Tage, nachdem die Aufsichtsbehörden die Durchführungsbestimmungen endgültig festgelegt haben.
Michael Barr, Gouverneur der Federal Reserve, wies auf die Bedenken hinsichtlich der Qualität der Reserven, der Risiken im Zusammenhang mit der Geldwäschebekämpfung sowie der Finanzstabilität hin. Barr erklärte, dass detaillierte Vorschriften weiterhin notwendig seien, um die gesetzlichen Anforderungen in durchsetzbare Standards umzusetzen.






