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Die EU-Krypto-Vorschriften 2027 sehen ab 2027 strengere KYC-Anforderungen und Bargeldgrenzen vor

Wichtige Einblicke

  • In den EU-Vorschriften für Kryptowährungen sorgt eine Obergrenze von 10.000 € für Barzahlungen für eine Vereinheitlichung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche.
  • Kryptobörsen müssen bei Transaktionen ab 1.000 € KYC-Prüfungen durchführen.
  • Privacy-Coins und anonyme Konten sind auf regulierten Plattformen verboten.

Die EU-Krypto-Vorschriften von 2027 werden die Art und Weise, wie digitale Vermögenswerte und Barzahlungen in der gesamten Europäischen Union gehandhabt werden, grundlegend verändern. Der Rechtsrahmen fällt unter die neue AMLR-Verordnung und tritt im Juli 2027 in Kraft.

Der Rahmen sieht zudem eine Obergrenze von 10.000 € für kommerzielle Barzahlungen vor. Für Krypto-Nutzer wird die größte Veränderung durch regulierte Plattformen erfolgen.

Die Kryptobörsen müssen mehr Kundendaten erfassen, während direkte Überweisungen zwischen privaten Wallets weiterhin nicht den routinemäßigen Identitätsprüfungen unterliegen.

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EU-Krypto-Vorschriften legen neue Frist für die Einhaltung der Vorschriften durch Börsen fest

Gemäß den EU-Vorschriften für Krypto-Vermögenswerte sind Anbieter von Krypto-Vermögens-Dienstleistungen verpflichtet, bei gelegentlichen Transaktionen im Wert von 1.000 € oder mehr eine Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden anzuwenden.

Zu diesen Anbietern zählen Börsen, Verwahrstellen und andere Unternehmen, die in Europa regulierte Kryptodienstleistungen anbieten.

EU-Vorschriften für Kryptowährungen im Fokus | Quelle: X
EU-Vorschriften für Kryptowährungen im Fokus | Quelle: X

Die Regelung betrifft auch Transaktionen unterhalb dieses Schwellenwerts. Die Anbieter müssen ihre Kunden weiterhin identifizieren, wenngleich in einigen Fällen weniger strenge Prüfungen gelten können. Das bedeutet, dass die KYC-Prüfung im Kryptobereich einen größeren Teil der Börsengeschäfte ausmachen wird.

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Diese Änderung ist von Bedeutung, da Europa ein einheitliches System in allen Mitgliedstaaten anstrebt. Unterschiedliche nationale Ansätze haben zu Lücken für Unternehmen und Nutzer geführt. Gemäß den EU-Vorschriften für Kryptowährungen zielt die AMLR darauf ab, diese Lücken durch EU-weit geltende Vorschriften zu verringern.

AMLR führt EU-weit ein Bargeldlimit von 10.000 € ein

Mit der AMLR wird zudem eine EU-weit einheitliche Obergrenze für Barzahlungen eingeführt. Unternehmen, die mit Waren oder Dienstleistungen handeln, dürfen keine Barzahlungen über 10.000 € annehmen oder leisten.

Gemäß den EU-Vorschriften für Kryptowährungen und den Finanzvorschriften können die Mitgliedstaaten weiterhin niedrigere Grenzwerte anwenden, wenn sie strengere nationale Vorschriften bevorzugen. Da mehrere Länder bereits strengere Grenzwerte anwenden, schafft der neue Standard eine unionsweite Mindestgrenze.

Barzahlungen in Höhe von 3.000 € oder mehr lösen zudem Identitätsprüfungen für Gewerbetreibende und andere verpflichtete Stellen aus. Diese Vorschriften gelten für gewerbliche Tätigkeiten, nicht jedoch für private Geldtransfers zwischen Privatpersonen außerhalb eines geschäftlichen Kontexts.

Die Verordnung zielt nicht auf Bankeinlagen oder Zahlungen über regulierte Finanzinstitute ab. Diese Kanäle sind bereits in bestehende Überwachungs- und Meldesysteme eingebunden. Die Aufsichtsbehörden betrachten hohe Barzahlungen als Schwachstelle bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität.

EU-Krypto-Vorschriften zielen auf anonyme Konten und Privacy Coins ab

Die EU-Krypto-Vorschriften werden es regulierten Unternehmen zudem untersagen, anonyme Krypto-Konten anzubieten. Das Verbot gilt für Konten, die den Kontoinhaber verschleiern oder die Nachverfolgbarkeit von Transaktionen erschweren.

In dem Text werden zudem Kryptowährungen erwähnt, die die Anonymität erhöhen. Das bedeutet, dass regulierte Anbieter keine Dienste anbieten dürfen, die dazu beitragen, Transaktionen mit diesen Vermögenswerten zu anonymisieren oder zu verschleiern.

Die EU-Krypto-Vorschriften verbieten jedoch nicht die Nutzung privater Kryptowährungen, bei denen der Datenschutz im Vordergrund steht. Sie beschränken in erster Linie die Möglichkeiten regulierter Börsen und ihrer Verwahrstellen, solche Kryptowährungen zu notieren, zu verwahren und deren Handel zu ermöglichen.

Wallets zur Selbstverwahrung stellen im Rahmen dieses Regelwerks weiterhin einen wesentlichen Unterschied dar. Anbieter von Hardware- und Software-Wallets sind von dem Verbot ausgenommen, sofern sie keine Kontrolle über die Wallets der Nutzer ausüben.

Dennoch müssen regulierte Unternehmen die Risiken bewerten, die mit Überweisungen an selbst gehostete Adressen verbunden sind. Sie können weitere Informationen anfordern, wenn ein Kunde Geld an eine solche Adresse überweist oder von einer solchen Adresse Geld erhält.

Die Vorschriften treten zudem zu einem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die AMLA in Europa eine größere Rolle übernimmt. Die in Frankfurt ansässige Behörde wird die Durchsetzung koordinieren und ausgewählte Finanzunternehmen mit hohem Risiko beaufsichtigen. Ihre Leitlinien werden maßgeblich die Entwicklung der KYC-Standards im Kryptobereich nach Ablauf der Frist im Jahr 2027 prägen.

Das umfassendere Maßnahmenpaket erstreckt sich zudem auf Fußballvereine, Luxusgüterhändler, Crowdfunding-Anbieter und Dienstleister im Bereich der Investitionsmigration. In diesen Branchen werden strengere Kontrollen durchgeführt, sofern dort ein erhöhtes Geldwäscherisiko besteht.

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Glory Kaburu
Glory Kaburu
Glory Kaburu is a crypto journalist with nearly six years of experience covering blockchain, digital assets, market analysis, price predictions, and Web3 news. Her work has appeared across Cryptopolitan, Crypto News Flash, ETHNews, CoinGape, and The Coin Republic. She holds a Bachelor of Education in English Literature and Linguistics from the University of Nairobi, supporting her strong research skills, industry knowledge, and careful reporting on topics that can influence readers’ financial decisions.